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Beschreibung und Vorbelastung


 

Im Rahmen der Erarbeitung des Antrages sind gemäß den Vorgaben der TA Luft Vorbelastungsmessungen für „Staub und Staubinhaltsstoffe“ sowie „Rasterbegehungen“ zur Ermittlung der Geruchsvorbelastung durchzuführen.

Folgende Parameter werden bei den Vorbelastungsmessungen für „Staub und Staubinhaltsstoffe“ gemessen:

  • Bestimmung von Schwebstaub PM10 als Tagesmittelwert an 2 Messpunkten
  • Bestimmung von Schwebstaub PM2.5 als Tagesmittelwert an 2 Messpunkten
  • Bestimmung der Elemente Arsen (As), Cadmium (Cd), Chrom (Cr), Nickel (Ni), Blei (Pb) im Schwebstaub PM10 als Monatsmittelwert an 2 Messpunkten
  • Bestimmung von Benzo[a]pyren im Schwebstaub PM10 als Monatsmittelwert an 2 Messpunkten
  • Bestimmung von Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) als Monatsmittelwert in der Außenluft an 2 Messpunkten
  • Bestimmung von Staubniederschlag als Monatsmittelwert an 2 Messpunkten
  • Bestimmung der Elemente Arsen (As), Cadmium (Cd), Cobalt (Co), Kupfer (Cu), Chrom (Cr), Mangan (Mn), Nickel (Ni), Blei (Pb), Antimon (Sb), Zinn (Sn), Thallium (Tl), Vanadium (V) (Elemente der 13./17. BImSchV ohne Quecksilber (Hg)) im Staubniederschlag als Monatsmittelwert an 2 Messpunkten
  • Bestimmung von Quecksilber (Hg) in der Deposition als Monatsmittelwert an 2 Messpunkten
  • Bestimmung von Benzo[a]pyren (BaP) in der Deposition als Monatsmittelwert an 2 Messpunkten
  • Bestimmung von polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen (PCDD/F) sowie dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (dl-PCB) in der Deposition als Monatsmittelwert an 2 Messpunkten

Der Zeitraum der Messungen beträgt bis zu 12 Monaten, Messstellen, Messdauer sowie die zu messenden Parameter werden mit der Bezirksregierung Münster und dem LANUV NRW abgestimmt.

Um die bestehende Geruchsvorbelastung zu ermitteln, werden sogenannte Rasterbegehungen im Nahbereich der geplanten Deponie über einen Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt. Die dabei festgestellten Gerüche werden erfasst und den Geruchsquellen zugeordnet.

Auch hier erfolgt eine vorlaufende Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und dem LANUV NRW.

 

  • Weitere Themen zu Planfeststellungsverfahren
PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

Grundlage: § 35 Abs. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) i.V.m. § 73 ff VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz).

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SCOPING

Scoping beschreibt einen Planungsschritt, um den Rahmen eines Projektes konkreter zu definieren.

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PROJEKTSTECKBRIEF

Gesamtfläche der Halde ca. 103 ha, überkippter Bereich ca. 93 ha, genehmigtes Volumen 29,5 Mio. m³, genehmigte Höhe 108 m über NN, Restvolumen nach Schüttende 12/2018 ca. 9,5 Mio. m³, Größe der geplanten Deponie ca. 65 ha & Größe des Ablagerungsbereichs (=Deponieaufstandsfläche) ca. 29 ha.

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