a) Scoping-Prozess in der Verantwortung der Bezirksregierung Münster
Festlegen des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
- Unterrichtung der Bezirksregierung Münster (gem. § 15 UVPG) über das geplante Vorhaben durch den Vorhabenträger
- Scoping-Termin unter Beteiligung der Fachbehörden
- Unterrichtung durch die Bezirksregierung Münster zum Untersuchungsrahmen
b) Antragsverfahren (gem. §73 ff VwVfG)
- Antragseinreichung durch die DAH1 GmbH
- Aufgaben der Bezirksregierung Münster:
- Prüfung der Vollständigkeit
- Bekanntmachung des Vorhabens
- Auslegung der Antragsunterlagen (auch bei den Kommunen): 4 Wochen (Einwendungsfrist: 8 Wochen)
- Beteiligungsverfahren
- Erörterungstermin
- Erteilung der Planfeststellung (inkl. UVP)
c) vorlaufende bzw. planungsbegleitende Untersuchungen
- Vorbelastungsmessungen „Luft“ gemäß TA Luft (Dauer: 12 Monate)
- Vorbelastungsmessungen „Geruch“ gemäß GIRL NRW (Dauer: 6 Monate)
- Aufnahme von Flora und Fauna (Dauer: eine Vegetationsperiode)
d) Gutachten
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Immissionsprognosen (Luft, Geruch, Erschütterungen, Lärm)
- Klima (Verschattung, Windfeld, Kaltluftabfluss, Bioklima)
- Hydrogeologie
- Setzungsprognose
- Standsicherheit
- Verkehr
- Umweltverträglichkeitsuntersuchung/UVP-Bericht