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Planfeststellungsverfahren


 

Grundlage: § 35 Abs. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) i.V.m. § 73 ff VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz)
Zuständige Behörde: Bezirksregierung Münster, Dezernat 52

  • unter Beteiligung der Öffentlichkeit
  • inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung

1. Scoping-Prozess in der Verantwortung der Bezirksregierung Münster

Festlegen des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsuntersuchung

  • Unterrichtung der Bezirksregierung Münster (gem. § 15 UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) über das geplante Vorhaben durch den Vorhabenträger
  • ggf. Scoping-Termin unter Beteiligung der Fachbehörden und der Träger öffentlicher Belange
  • Unterrichtung des Vorhabenträgers durch die Bezirksregierung Münster zum voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung

 

2. Antragsverfahren (gem. §73 ff VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz)

  • Beteiligungsverfahren
    • Bekanntmachung des Vorhabens
    • Auslegung der Antragsunterlagen (auch bei den Kommunen): 1 Monat
    • Einwendungsfrist: 2 Monate
  • Erörterungstermin
  • Erteilung (oder Ablehnung) der Planfeststellung (inkl. UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung)

 

3. vorlaufende bzw. planungsbegleitende Untersuchungen

  • Vorbelastungsmessungen „Staub“ und „Staubinhaltsstoffe“ gemäß TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 
  • Vorbelastungsmessungen „Geruch“ gemäß TA Luft, Anhang 7 (Rasterbegehungen)
  • Aufnahme von Flora und Fauna 

 

4. Gutachten

  • UVP-Bericht
  • Vorbelastungsmessungen für „Staub“ und „Staubinhaltsstoffe“ im Umfeld der geplanten Deponie
  • Immissionsprognose Staub und Staubinhaltsstoffe
  • Immissionsprognose Lärm
  • Rasterbegehungen im Umfeld der Deponie (Geruchsvorbelastung)
  • Immissionsprognose Geruch
  • Immissionsprognose Erschütterungen
  • Klimagutachten
  • Verkehrsgutachten
  • Historische Erkundung
  • Hydrogeologisches Gutachten mit Gefährdungsabschätzung
  • Gutachten zu den Auswirkungen möglicher Sickerwasserübertritte in das Grundwasser
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Geotechnische Nachweise
    • Setzungsprognose
    • Standsicherheit
  • Hydraulische Nachweise 

 

1. Gegenstand der vorgesehenen Planung am Standort der Bergehalde Hürfeld

  • Errichtung und Betrieb einer Deponie für die Deponieklassen (DK) I und III 
    (mineralische Abfälle, Böden, Schlacken bzw. Aschen)
  • Laufzeit ca. 15 Jahre
  • bergrechtlich zugelassene Verfüllungsendhöhe: 108 Meter über NHN (Normalhöhennull) wird nicht überschritten
  • Volumen: ca. 4,73 Mio. m³, davon ca. 3,15 Mio. m³ DK III und ca. 1,58 Mio. m³ DK I

 

2. Grundlage des Genehmigungsverfahrens

  • Scoping-Prozess wird vorbereitet

 

Scoping-Prozess zur Festlegung des Untersuchungsrahmens UVU (Umweltverträglichkeitsuntersuchung) durch die AGR mbH wurde im September 2024 initiiert.

 

  • Weitere Themen zu Planfeststellungsverfahren
PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

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SCOPING

Scoping beschreibt einen Planungsschritt, um den Rahmen eines Projektes konkreter zu definieren.

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PROJEKTSTECKBRIEF

Gesamtfläche der Halde ca. 103 ha, überkippter Bereich ca. 93 ha, genehmigtes Volumen 29,5 Mio. m³, genehmigte Höhe 108 m über NN, Restvolumen nach Schüttende 12/2018 ca. 9,5 Mio. m³, Größe der geplanten Deponie ca. 65 ha & Größe des Ablagerungsbereichs (=Deponieaufstandsfläche) ca. 29 ha.

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