Planfeststellungsverfahren
Grundlage: § 35 Abs. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) i.V.m. § 73 ff VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz)
Zuständige Behörde: Bezirksregierung Münster, Dezernat 52
- unter Beteiligung der Öffentlichkeit
- inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Scoping-Prozess in der Verantwortung der Bezirksregierung Münster
Festlegen des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
- Unterrichtung der Bezirksregierung Münster (gem. § 15 UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) über das geplante Vorhaben durch den Vorhabenträger
- ggf. Scoping-Termin unter Beteiligung der Fachbehörden und der Träger öffentlicher Belange
- Unterrichtung des Vorhabenträgers durch die Bezirksregierung Münster zum voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
2. Antragsverfahren (gem. §73 ff VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz)
- Beteiligungsverfahren
- Bekanntmachung des Vorhabens
- Auslegung der Antragsunterlagen (auch bei den Kommunen): 1 Monat
- Einwendungsfrist: 2 Monate
- Erörterungstermin
- Erteilung (oder Ablehnung) der Planfeststellung (inkl. UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung)
3. vorlaufende bzw. planungsbegleitende Untersuchungen
- Vorbelastungsmessungen „Staub“ und „Staubinhaltsstoffe“ gemäß TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- Vorbelastungsmessungen „Geruch“ gemäß TA Luft, Anhang 7 (Rasterbegehungen)
- Aufnahme von Flora und Fauna
4. Gutachten
- UVP-Bericht
- Vorbelastungsmessungen für „Staub“ und „Staubinhaltsstoffe“ im Umfeld der geplanten Deponie
- Immissionsprognose Staub und Staubinhaltsstoffe
- Immissionsprognose Lärm
- Rasterbegehungen im Umfeld der Deponie (Geruchsvorbelastung)
- Immissionsprognose Geruch
- Immissionsprognose Erschütterungen
- Klimagutachten
- Verkehrsgutachten
- Historische Erkundung
- Hydrogeologisches Gutachten mit Gefährdungsabschätzung
- Gutachten zu den Auswirkungen möglicher Sickerwasserübertritte in das Grundwasser
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Geotechnische Nachweise
- Setzungsprognose
- Standsicherheit
- Hydraulische Nachweise
1. Gegenstand der vorgesehenen Planung am Standort der Bergehalde Hürfeld
- Errichtung und Betrieb einer Deponie für die Deponieklassen (DK) I und III
(mineralische Abfälle, Böden, Schlacken bzw. Aschen) - Laufzeit ca. 15 Jahre
- bergrechtlich zugelassene Verfüllungsendhöhe: 108 Meter über NHN (Normalhöhennull) wird nicht überschritten
- Volumen: ca. 4,73 Mio. m³, davon ca. 3,15 Mio. m³ DK III und ca. 1,58 Mio. m³ DK I
2. Grundlage des Genehmigungsverfahrens
- Scoping-Prozess wird vorbereitet
Scoping-Prozess zur Festlegung des Untersuchungsrahmens UVU (Umweltverträglichkeitsuntersuchung) durch die AGR mbH wurde im September 2024 initiiert.
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