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Inhalte, Methoden und Aufbau der Umweltverträglichkeitsuntersuchung


 

Allgemeine Methodik der Umweltverträglichkeitsuntersuchung

Die Angaben der Umweltverträglichkeitsuntersuchung bzw. des UVP-Berichtes sollen im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren als entscheidungserhebliche Grundlage der behördlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dienen.

Es ist Aufgabe der UVP sicherzustellen, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, vertreten durch die Schutzgüter

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter,

sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern und kumulative Wirkungen mit anderen Vorhaben frühzeitig und umfassend ermittelt werden und das Ergebnis bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt wird.

 

Die Ergebnisse folgender Fachgutachten und Erhebungen finden Eingang in die Wirkungsanalyse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung:

  • UVP-Bericht
  • Vorbelastungsmessungen für „Staub“ und „Staubinhaltsstoffe“ im Umfeld der geplanten Deponie
  • Immissionsprognose Staub und Staubinhaltsstoffe
  • Immissionsprognose Lärm
  • Rasterbegehungen im Umfeld der Deponie (Geruchsvorbelastung)
  • Immissionsprognose Geruch
  • Immissionsprognose Erschütterungen
  • Klimagutachten
  • Verkehrsgutachten
  • Historische Erkundung
  • Hydrogeologisches Gutachten mit Gefährdungsabschätzung
  • Gutachten zu den Auswirkungen möglicher Sickerwasserübertritte in das Grundwasser
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Geotechnische Nachweise
    • Setzungsprognose
    • Standsicherheit
  • Hydraulische Nachweise 
Wesentliche Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
  • Erfassung, Beschreibung und Beurteilung der relevanten Vorhabenwirkungen hinsichtlich Art, Intensität und Reichweite (Wirkfaktor, Wirkpfade, Einwirkungsbereiche),
  • Ausgehend von den naturräumlichen Gegebenheiten, den bestehenden und geplanten Nutzungen und Vorbelastungen: Erfassung, Beschreibung und Beurteilung der betroffenen Schutzgüter (Ausprägung, Empfindlichkeit und Vorbelastung),
  • Darstellung von Wechselwirkungen und ggf. kumulativen Planungen,
  • Ermittlung und Beschreibung der Erheblichkeit der vorhabenbedingten Umweltauswirkungen bzw. Beeinträchtigungen der Schutzgüter,
  • Darstellung und Beschreibung möglicher technischer und sonstiger Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie Kompensation erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen,
  • Darstellung der ggf. zur Kompensation gemäß §§ 13ff. BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Die Vorhabenwirkungen werden dabei nach bau-, betriebs- und anlagebedingten Wirkungen untergliedert. 

  • Weitere Themen zu Planfeststellungsverfahren
PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

Grundlage: § 35 Abs. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) i.V.m. § 73 ff VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz).

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SCOPING

Scoping beschreibt einen Planungsschritt, um den Rahmen eines Projektes konkreter zu definieren.

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PROJEKTSTECKBRIEF

Gesamtfläche der Halde ca. 103 ha, überkippter Bereich ca. 93 ha, genehmigtes Volumen 29,5 Mio. m³, genehmigte Höhe 108 m über NN, Restvolumen nach Schüttende 12/2018 ca. 9,5 Mio. m³, Größe der geplanten Deponie ca. 65 ha & Größe des Ablagerungsbereichs (=Deponieaufstandsfläche) ca. 29 ha.

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VORBERLASTUNGSMESSUNGEN

Im Rahmen der Erarbeitung des Antrages sind gemäß den Vorgaben der TA Luft Vorbelastungsmessungen für „Staub und Staubinhaltsstoffe“ ...

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

Die Angaben der Umweltverträglichkeitsuntersuchung bzw. des UVP-Berichtes sollen im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren als ...

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