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 Scoping (engl. Umfang) 


 

Unter Scoping (engl. Sondierung) versteht man ein unselbstständiges Vorverfahren innerhalb eines laufenden Planungsprozesses.

Das Scoping geht dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren als unselbstständiges Vorverfahren voraus. Dabei geht es darum, den (voraussichtlichen) Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung festzulegen und Bezirksregierung und die Fachbehörden am Standort zu unterrichten und einzubinden.

Der Scoping-Prozess wird von der Bezirksregierung Münster verantwortet.
Grundlage ist der § 15 UVPG.

 

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  • Weitere Themen zu Planfeststellungsverfahren
PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

Grundlage: § 35 Abs. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) i.V.m. § 73 ff VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz).

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SCOPING

Scoping beschreibt einen Planungsschritt, um den Rahmen eines Projektes konkreter zu definieren.

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PROJEKTSTECKBRIEF

Gesamtfläche der Halde ca. 103 ha, überkippter Bereich ca. 93 ha, genehmigtes Volumen 29,5 Mio. m³, genehmigte Höhe 108 m über NN, Restvolumen nach Schüttende 12/2018 ca. 9,5 Mio. m³, Größe der geplanten Deponie ca. 65 ha & Größe des Ablagerungsbereichs (=Deponieaufstandsfläche) ca. 29 ha.

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VORBERLASTUNGSMESSUNGEN

Im Rahmen der Erarbeitung des Antrages sind gemäß den Vorgaben der TA Luft Vorbelastungsmessungen für „Staub und Staubinhaltsstoffe“ ...

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

Die Angaben der Umweltverträglichkeitsuntersuchung bzw. des UVP-Berichtes sollen im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren als ...

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