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Um die Erheblichkeit einer Geruchsbelästigung festzustellen, müssen objektive, reproduzierbare und quantitativ beschreibbare Geruchserhebungsverfahren angewendet werden. Als Maß für die Geruchsbelastung wird die Geruchshäufigkeit in Prozent der Jahresstunden herangezogen (GIRL NRW 2009).

Die Geruchsimmissionsprognose baut auf einer Rasterbegehung zur Erfassung der Vorbelastung auf. Als Grundlage der Prognose dienen olfaktometrische Messungen an Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen, da diese Schlacken als Abfall der Deponieklasse I hinsichtlich einer möglichen Geruchsentwicklung das maximale Belastungspotential aufweisen. Da Schlacken bei der beantragten Deponie nur einen untergeordneten Anteil an der gesamten Ablagerung einnehmen werden, ist diese Vorgehensweise als konservativ zu bezeichnen.

Die Prognose wird mit dem in der GIRL genannten Rechenverfahren AUSTAL2000G durchgeführt. Die Ergebnisse werden in Form einer grafischen Darstellung der berechneten Geruchsimmissionen in Form von flächenbezogenen Kenngrößen der Geruchszusatzbelastung für die Beurteilungsfläche sowie in Form gleicher Geruchswahrnehmungshäufigkeiten dargestellt. Die berechneten Kenngrößen werden mit den Immissionswerten der GIRL verglichen. Die Erheblichkeit der Immissionsbeiträge werden ferner in Bezug auf das Irrelevanzkriterium beurteilt.

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