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Im Rahmen der diesbezüglichen Immissionsprognose werden Schwingungsimmissionen bzw. Erschütterungen gemäß der gültigen Norm beurteilt. In diesem Zusammenhang ist die DIN 4150 zu nennen, die in ihrem Teil 2 "Einwirkungen von Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden" und in dem Teil 3 die "Einwirkungen von Erschütterungen auf bauliche Anlagen" bewertet.

Basis der Prognose sind die am Standort der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen

(AGR mbH) durchgeführten Messungen, die auf den Standort Hürfeld, aufgrund der Verwendung

gleicher Einbaugeräte, übertragen werden können.

Verkehr

Die durch das Vorhaben entstehende Verkehrsbelastung wird in einem Verkehrsgutachten untersucht und im Hinblick auf ihre Umweltwirkungen (Lärm, Luftschadstoffe) ausgewertet. Aufbauend auf dem aktuellen Emissionskataster „Kfz-Verkehr NRW“, Angaben des Vorhabenträgers zum Verkehrsaufkommen infolge des Anlagenbetriebes und der Ergebnisse von Dauerzählstellen im Bereich des Untersuchungsgebietes werden verkehrliche Wirkungen im Analysejahr und für das Prognosejahr untersucht.

Das vorliegende Netzmodell wird aktualisiert. Anhand der Verkehrsnetzbelastungen werden Wirkungen und Veränderungen in Bezug auf Lärm- und Abgasbelastungen ermittelt. Die Emissionsberechnungen erfolgen auf Grundlage des aktuellen Handbuchs für Emissionen des Straßenverkehrs.

Die gesamte Luftschadstoffbelastung wird unter Berücksichtigung einer charakteristischen Vorbelastung im Hinblick auf die Grenzwerte der relevanten Richtlinien beurteilt. Zur Beurteilung werden die aktuellen Normen und Richtlinien (EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie, 39. BlmSchV, EUUmgebungslärmrichtlinie, TA Luft) herangezogen. Lärmseitig werden an ausgewählten Belastungsschwerpunkten die Wirkungen im Vergleich mit den Auslösewirkungen für die Lärmaktionsplanung in NRW beurteilt.

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