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Der den entsorgungspflichtigen Körperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) gesetzlich vorgegebene Nachweis für eine mindestens 10-jährige Entsorgungssicherheit* bezieht sich grundsätzlich auf alle Deponieklassen. Daher ist innerhalb der Metropole Ruhr neben der Schaffung zusätzlicher DK I-Kapazitäten auch die Schaffung weiterer DK II- und DK III-Kapazitäten erforderlich. Ab Anfang 2024 verfügt AGR mit der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) nur noch über eine nutzbare Deponie, deren Kapazität 2030/2031 erschöpft sein wird. Daher muss zeitnah eine alternative Entsorgungsmöglichkeit geschaffen werden, um einen Entsorgungsnotstand in der Region ab 2031 abzuwenden. Betroffen ist auch die Entsorgungssicherheit des RZR (Aschen aus der Hausmüllverbrennung (DK I) sowie Schlacken aus der Verbrennung von industriellen und gewerblichen Abfällen (DK II und DK III)).

Ein Entsorgungsnotstand würde nicht nur wichtige regionale Infrastrukturprojekte gefährden, sondern dauerhaft auch einer De-Industrialisierung innerhalb der Metropole Ruhr Vorschub leisten, da dem produzierenden Gewerbe andernfalls nicht mehr im erforderlichen Umfang Entsorgungskapazitäten auch für DK II- und DK III-Abfälle zur Verfügung gestellt werden könnten. 
Darüber hinaus muss zusätzlich die Entsorgungssicherheit für die Hausmüllabfälle der Anwohner in der Region gewährleistet bleiben (HMVA-Aschen). 
Hierfür ist der Standort Halde Hürfeld sowohl aus geografischer, geometrischer sowie auch aus geologischer Sicht sehr gut geeignet.

* Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Standortinformationen

STANDORT HÜRFELD

Die Halde Hürfeld liegt in Dorsten im Stadtteil Altendorf-Ulfkotte unweit von Dorsten an der Autobahn A 52.
Sie wurde ab 1989 von der Ruhrkohle AG (RAG) als Bergehalde für das Bergwerk Prosper-Haniel in Bottrop genutzt.
Die Schüttung wird aufgrund des Auslaufens des heimischen Bergbaus nicht abgeschlossen, sodass auf dieser industriell vorgenutzten Fläche Möglichkeiten zur Nachnutzung als Deponie gegeben sind. Derzeit ist sie nur teilbegrünt.

Zur Standortbeschreibung

Planfeststellungsverfahren

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. 

Dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren geht das sogenannte Scoping (engl. Sondierung) als unselbstständiges Vorverfahren voraus, um den (voraussichtlichen) Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung festzulegen und die beteiligten Behörden zu unterrichten und einzubinden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Vorbelastungsmessung sind Teile des Planfeststellungsverfahrens.

Bildmaterial

Bildmaterial zur Deponie Hürfeld

Planfeststellungsverfahren

Vorbelastungsmessung

Aufgrund der bergbaulichen Nutzung finden sich im Bereich der geplanten Deponie ausschließlich anthropogene Substrate und somit keine natürlichen oder geogenen Substrate mit natürlichen Bodenfunktionen.

Die Bergehalde besteht, abgesehen von vereinzelten Flotationsschlammlagen, aus Bergematerial. An den Außenböschungen ist, nach der Ablagerung des Bergematerials, Rekultivierungsboden aufgebracht worden.

Aktuelles und Dialog

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DH – Deponie Hürfeld
Marler Straße 181
46282 Dorsten
presse@agr.de

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