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11. Juli 2024

Freigabe der Schüttfelder im Nordbereich


Am 10. Juli hat der Termin zur abfallrechtlichen Abnahme des 1. Bauabschnitts im Nordbereich der ZDE durch die Bezirksregierung Münster stattgefunden.

Gleichzeitig bedeutet diese Entscheidung auch die behördliche Freigabe des Ablagerungsbetriebs, der somit in den Schüttfeldern 2 bis 4 ab sofort erfolgen kann.

In der ersten Juli-Hälfte werden noch vorbereitende Maßnahmen für die Zuwegung der Anlieferfahrzeuge in den Ablagerungsbereich durchgeführt.

Nach der Fertigstellung können dann die Anlieferfahrzeuge direkt in den DK II-Bereich einfahren und der reguläre Ablagerungsbetrieb beginnt.