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FRAGEN UND ANTWORTEN

An dieser Stelle veröffentlichen wir Fragen und Antworten zur Anpassung der Laufzeit der ZDE. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne unter zde.kontakt@agr.de.


 

Die ursprünglich kommunizierte Perspektive eines Schüttendes um 2030/2031 beruhte auf der Annahme, dass rechtzeitig neue Entsorgungsstandorte für die Deponieklassen DK I und DK III zur Verfügung stehen. Diese Annahme ist nach heutiger Bewertung nicht mehr belastbar. Die Nachfolgestandorte verzögern sich erheblich. Damit war auch die bisherige Laufzeitperspektive der ZDE neu zu bewerten. Zur Vermeidung struktureller Entsorgungsengpässe im Ruhrgebiet bleibt die ZDE über die bisherige Perspektive hinaus als Brückeninstrument erforderlich.

 

Die Entwicklung neuer Deponiestandorte ist komplex und zeitintensiv. Genehmigungsverfahren, rechtliche Auseinandersetzungen und planerische Anforderungen haben dazu geführt, dass sich diese Projekte verzögert haben.

Die AGR wird die vorgesehenen Nachfolgestandorte weiterhin mit Nachdruck verfolgen und alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Übergangsphase so kurz wie möglich zu halten.

Für die Deponie Lohmannsheide liegt bereits seit Juni 2024 ein Planfeststellungsbeschluss vor. AGR und RAG haben damit einen konkreten DK-I-Nachfolgestandort bis zur Genehmigungsreife entwickelt. Die Umsetzung ist derzeit aufgrund anhängiger Klageverfahren und der daraus folgenden fehlenden Vollziehbarkeit nicht möglich.

 

Solange die Entscheidung des OVG Münster nicht rechtskräftig geworden ist, ist der Regionalplan Ruhr weiterhin anzuwenden und Beurteilungsgrundlage für die Begleitung der kommunalen Aktivitäten. Die Rechtskraft des Urteils würde dazu führen, dass der Regionalplan Ruhr unwirksam und nicht mehr anwendbar wäre. Ob und welche Regelungen aus den älteren Raumordnungsplänen nach Rechtskraft des Urteils zur Begleitung von Planungen herangezogen werden können, wird derzeit von der RVR Verwaltung geklärt.

Unter diesem Link finden Sie einen FAQ zum Regionalplan und dem Urteil des OVG:
260619_RPRuhr_OVG_Urteil_FAQ.pdf

 

Nein. Das genannte Schüttende war stets eine Prognose, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden war – insbesondere die rechtzeitige Verfügbarkeit von Nachfolgestandorten. Diese Voraussetzungen haben sich inzwischen verändert.

Zudem liegen aufgrund der derzeitigen Marktsituation die Abfallströme aktuell deutlich unter den bislang prognostizierten Jahresdurchschnittswerten. Auch dadurch wird es länger dauern, bis die genehmigte Endhöhe erreicht werden wird. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft neben der konjunkturell bedingten Mengenentwicklung auch die Schüttdichte große Auswirkungen auf den Grad der Verfüllung und somit auf die Laufzeit hat.

 

Nein. An dem planfestgestellten Volumen der Deponie ändert sich nichts.

 

Der Deponiebetrieb wird nach aktueller Planung über das bisher erwartete Ende hinaus fortgeführt. Die Laufzeit der ZDE ist genehmigungsrechtlich in zeitlicher Hinsicht nicht begrenzt. Ein Laufzeitende ergibt sich nur aus der planfestgestellten Endhöhe, die das maximal verfügbare Deponievolumen bestimmt. Wie schnell das genehmigte Volumen ausgeschöpft ist, hängt von einer Reihe von variablen, konjunkturellen Faktoren ab.  Daher kann – Stand heute – auch noch kein belastbares Enddatum genannt werden.

 

Ein vorzeitiges Ende würde die sichere Entsorgung bestimmter Abfälle in der Region gefährden. Für einige Materialien gibt es keine Alternativen zur Deponierung. Zudem würden längere Transportwege zu höheren Kosten und zusätzlichen Umweltbelastungen führen. Zur Vermeidung struktureller Entsorgungsengpässe im Ruhrgebiet bleibt die ZDE über die bisherige Perspektive hinaus als Brückeninstrument erforderlich, bis tragfähige Nachfolgekapazitäten verfügbar sind.

 

Die Deponie ist ein zentraler Bestandteil der Entsorgungsinfrastruktur. Sie sichert die fachgerechte Ablagerung nicht verwertbarer Abfälle, die unter anderem bei Bau- und Infrastrukturprojekten anfallen. 

Entsorgungssicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe einer Verantwortungsgemeinschaft zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Land NRW, Bezirksregierungen, RVR und der AGR als Betreiberin. Ohne den Weiterbetrieb der ZDE kann die gesetzlich geforderte 10-jährige Entsorgungssicherheit als zentraler Maßstab nicht gewährleistet werden. Die Region braucht Deponiekapazitäten für nicht verwertbare Abfälle für die Realisierung von Infrastrukturprojekten. 

Die ZDE übernimmt eine Brückenfunktion bis neue Standorte genehmigt sind. Bei einer Beendigung des Schüttbetriebs auf der ZDE ohne Ersatzkapazität ist die Entsorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet.

 

Uns ist bewusst, dass der Betrieb der Deponie für Anwohner mit Belastungen verbunden sein kann, etwa durch Lkw-Verkehr. Diese Aspekte nehmen wir sehr ernst und arbeiten kontinuierlich daran, sie zu reduzieren.

 

Geplant ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, unter anderem:

  • Verbesserungen beim Lärmschutz
  • Optimierung von Verkehrsströmen und Transportzeiten
  • Einsatz emissionsärmerer Fahrzeuge (z. B. E-Lkw)
  • Maßnahmen gegen Staubbelastung („Saubere Straße“)
  • Unabhängige Messungen zu Umweltbelastungen
  • Mehr Transparenz durch Veröffentlichung von Betriebsdaten

Ziel ist es, die Auswirkungen für die Nachbarschaft weiter zu minimieren.

 

Die AGR wird die Kommunikation im lokalen Umfeld ausbauen und zusätzliche Transparenz-, Dialog- und Entlastungsmaßnahmen vorbereiten. Ziel ist ein kontinuierlicher Austausch mit Anwohnern und lokalen Akteuren.

Darüber hinaus ist geplant, nach den Sommerferien in den zuständigen Fachausschüssen der Städte Herne und Gelsenkirchen sowie vor der Bezirksvertretung Wanne Bericht zu erstatten.

 

Die Anpassung des Deponiebetriebs ist notwendig, um auch künftig eine sichere, verlässliche und verantwortungsvolle Entsorgung in der Region zu gewährleisten – verbunden mit dem klaren Anspruch, Belastungen für Anwohner weiter zu reduzieren und Transparenz zu erhöhen. Darüber hinaus benötigen unsere Kunden eine belastbare Perspektive für ihre Geschäftsaktivitäten und Infrastrukturprojekte.

 

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