30. August 2024
Antrag an die Bezirksregierung Münster gemäß § 35 Abs. 3 KrWG zur Änderung der Verkehrsführung auf der ZDE
Die AGR mbH betreibt auf Basis der Planfestellungsbeschlüsse vom 6.12.1989 und 15.09.2021 die Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen. Mit dem Planfestellungsbeschluss vom 15.09.2021 wurde im Norden des Standortes die Deponie um einen Abschnitt für DK II-Abfälle erweitert. Im Bereich der ehemaligen Deponierung von Hausmüll wurde Volumen für DK I-Abfälle und im DK III-Bereich zusätzliches Volumen für DK III-Abfälle geschaffen.
Die AGR mbH plant eine Änderung der bisherigen Verkehrsführung, um die prognostizierten Abfallmengen betrieblich so händeln zu können, dass die Verfüllung der ZDE bis ca. 2030/2031 realisiert werden kann.
- Freigabe der Schüttfelder im Nordbereich
- Anzeige gemäß § 35 Abs. 4 KrWG zur Durchführung von Versuchen zur Schaffung einer Ablagerungsmöglichkeit von PFAS-belastetem Bodenmaterial auf Deponien