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GENEHMIGUNGEN

ZDE: Vorgesehene Veränderungen auf dem Gelände der Zentraldeponie Emscherbruch – AGR schafft Entsorgungssicherheit ohne neuen Flächenverbrauch.

Wesentliche Vorteile des Projektes

  • Leistung eines relevanten Beitrages zur Entsorgungssicherheit im regionalen Umfeld des Standortes, im RVR-Gebiet sowie im Gebiet des Regierungsbezirks Münster als unverzichtbarer Bestandteil der regionalen Entsorgungsinfrastruktur
    • im Sinne der Daseinsvorsorge
    • im Interesse des Gemeinwohls
  • Sinnvolle Weiternutzung vorhandener und industriell vorgenutzter Flächen
  • Vermeidung weiteren Flächenverbrauchs (Landesentwicklungsplan NRW)
  • Weiternutzung vorhandener kapitalintensiver Infrastruktur, insbesondere
    • Waagen
    • Sickerwassererfassung und -behandlung
    • Schlitzwand um den Standort
  • Erhalt des Standortfaktors Entsorgungssicherheit als unabdingbare Voraussetzung zur Realisierung anstehender Infrastrukturprojekte

Verfahrensablauf

 

Termin OVG, 1. Juni 2023

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW, die Klage von vier Anwohnern der ZDE abzuweisen. Damit wird die Entscheidung der Bezirksregierung Münster vom 15. September 2021 bestätigt, die Errichtung und den Betrieb der beantragten Deponieabschnitte auf der Zentraldeponie Emscherbruch letztmalig planfestzustellen. 

 

Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zur Durchführung vorbereitender Maßnahmen zur Erweiterung und Erhöhung der Zentraldeponie Emscherbruch (gemäß § 37 KrWG), 24.04.2020

Da zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar ist, zu welchem Datum der Planfeststellungsbeschluss werden kann, wird gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 KrWG die Verlängerung der Zulassung des vorzeitigen Baubeginns um sechs Monate beantragt.

 

Eingang Klage November 2021

Vier Anwohner der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) reichen im November 2021 Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster als zuständige Genehmigungsbehörde, ein.

 

Planfeststellungsbeschluss 15. September 2021

Die Entscheidung der Bezirksregierung Münster bestätigt, die Errichtung und den Betrieb der beantragten Deponieabschnitte auf der Zentral-deponie Emscherbruch letztmalig planfestzustellen.


Neuer Erörterungstermin

Die neu vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen werden am
Donnerstag, den 20.08.2020 um 09:30 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)
in der Emscher-Lippe-Halle, Adenauerallee 118, 45891 Gelsenkirchen
erörtert.


Neue Auslegung der Unterlagen

Die Bezirksregierung Münster hat im Amtsblatt 35/2019 die erneute Auslegung der Unterlagen bekanntgegeben. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Amtsblatt (erreichbar über diesen Link -> Amtsblatt 35/2019) und auf den Seiten der Bezirksregierung Münster (erreichbar über diesen Link ->Bezirksregierung Münster zum Planfeststellungsverfahren ZDE)

 

Informationen zum Erörterungstermin

Weitere Informationen zum Erörterungstermin, der vom 09. Juli bis zum 11. Juli stattfand, finden Sie hier.

 

Erörterungstermin

Zur Erörterung der im bisherigen Verfahren fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wird nun der Erörterungstermin durchgeführt.

Der Erörterungstermin wird beginnend am

Dienstag, 09. Juli 2019

in der Emscher-Lippe-Halle
Adenauerallee 118
45891 Gelsenkirchen

um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)

stattfinden.
Der Erörterungstermin kann bei Bedarf am 10. und 11. Juli 2019, jeweils zur zuvor genannten Zeit, fortgesetzt werden.

 

Einwendungen

Gemäß § 21 Abs. 2 UVPG konnte jede/r, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis einen Monat nach Ablauf der Frist der Auslegung der Unterlagen, also spätestens bis zum 19.03.2019, Einwendungen gegen den Plan erheben.

 

Antragsunterlagen

Der Plan (die Antragsunterlagen bestehend aus Zeichnungen, Gutachten und Erläuterungen), aus dem sich Art, Umfang, Anlass und Lage des Vorhabens ergeben, lag einen Monat lang in der Zeit vom 21.01.2019 bis einschließlich 20.02.2019 zur Einsichtnahme aus.

 

Herne: Ausschuss für Umweltschutz der Stadt Herne und Bezirksvertretung Wanne besuchten die Zentraldeponie Emscherbruch, 22.02.2019

Bei einem Besuch der Zentraldeponie Emscherbruch informierten sich am 22.02.2019 Vertreter des Umweltausschusses der Stadt Herne, der Bezirksvertretung Wanne und der Stadtverwaltung über die geplante Schaffung neuer Volumina auf der Zentraldeponie. Nach einer Präsentation zum Standort und zum aktuellen Projekt konnten sich die Besucher bei einer Rundfahrt einen Überblick über den Deponiebetrieb verschaffen. Die Präsentation liegt hier zum Download bereit.



Gelsenkirchen: AGR berichtet in Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Gelsenkirchen und der Bezirksvertretung Ost, 20.02.2019

In einer gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Gelsenkirchen und der Bezirksvertretung Ost am 20.02.2019 hat die AGR über das Projekt berichtet. Die Präsentation finden Sie hier zum Download.

 

Zwischenstand zum Planfeststellungsverfahren, 18.01.2019:

Die Bezirksregierung Münster hat jetzt die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren bekannt gegeben. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen), aus dem sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegt einen Monat lang in der Zeit vom 21.01.2019 bis einschließlich 20.02.2019 an mehreren Stellen aus und kann auf der Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden.

 

Zwischenstand zum Planfeststellungsverfahren, 04.01.2019:

Mit Datum vom 04.01.2019 hat die Bezirksregierung Münster die Vollständigkeit der Antragsunterlagen bestätigt.
 


Zwischenstand zum Planfeststellungsverfahren, 28.11.2018:

Die AGR hat den Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung Münster am 28. November 2018 eingereicht. Diese wird zunächst eine Vollständigkeitsprüfung vornehmen, bevor weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden.

 

Aktualisierte Planung: Vorgesehene Veränderungen auf dem Gelände der Zentraldeponie Emscherbruch – AGR schafft Entsorgungssicherheit ohne neuen Flächenverbrauch


Gelsenkirchen / Herten, 5. Juli 2017. Seit 1968 ist die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) in Gelsen­kirchen fester Bestandteil der Infrastruktur, mit der die Entsorgungssicherheit in der Region hergestellt wird. Sie wird auf Basis des gültigen Planfeststellungsbeschlusses und der entsprechenden Änderungsgenehmigungen von der AGR mbH betrieben.

Deponiert werden auf der ZDE heute Abfälle der Deponieklassen (DK) I bis III nach den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) in jeweils voneinander getrennten Schüttbereichen. Im Nordosten des Geländes befindet sich derzeit noch ein Zwischenlager für Sonderabfälle, das bis Ende 2017 zu dem etwa zweieinhalb Kilometer entfernt liegen­den Abfallkraftwerk RZR Herten verlegt wird. Durch die Verlagerung werden alle Sonderabfall-Transporte zwischen dem Zwischenlager und dem Abfallkraftwerk RZR Herten entfallen. Zugleich werden Ablagerungskapazitäten auf der ZDE frei.



Aktualisierte und ergänzte Planung

In einem ersten Planungsschritt wurde 2015 die Erweiterung der Deponie im Norden um einen Deponieabschnitt für DK I-Abfälle vorgesehen. Hierüber hat die AGR im Zuge ihrer gewohnt transparenten Öffentlichkeitsarbeit Anwohner, Verwaltung und Politik sowie Medien in der Region umfänglich informiert, so auch in zwei öffentlichen Terminen am Standort.

Auf Basis der anhaltend positiven wirtschaftlichen Entwicklung, die zum Beispiel in der Bauwirtschaft deutlich erkennbar ist und zu deutlich gestiegenen Deponierungsmengen geführt hat, hat die AGR ihre Planung aktualisiert und ergänzt. Kernziel war und ist es, die Entsorgungssicherheit in der Region für alle hier anfallenden Abfälle zu gewährleisten.

Nach Verlegung des Zwischenlagers wird die Deponie im Nordbereich um einen Abschnitt für DK II-Abfälle gemäß Deponieverordnung, dies sind z.B. Böden und Bauschutt, erweitert. Das Zusatzvolumen beträgt ca. zwei Mio. m³.

Die AGR geht davon aus, dass dieser Schüttabschnitt innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre verfüllt und oberflächenabgedichtet sein wird. Zudem werden keine weiteren Flächen außerhalb des jetzigen Standorts in Anspruch genommen.

Gleichzeitig wird die Deponie im Hochpunkt um ca. zehn Meter erhöht. In diesen Bereichen soll weiteres Volumen für DK I- und DK III-Abfälle geschaffen werden. So kann in der Region die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssicherheit für Abfälle der Deponieklassen I, II und III gewährleistet werden.

Auf die drei am Standort der ZDE zugelassenen Deponieklassen aufgeschlüsselt, sieht die AGR folgende zusätzliche Volumina vor: DK I: ca. 1,2 Mio m³, DK II: ca. 1,9 Mio m³, DK III: ca. 1,5 Mio m³.



Entsorgungssicherheit: Bedarfsanalysen belegen die Notwendigkeit

Die Notwendigkeit der Erweiterung ergibt sich zum Einen auf Basis der Ergebnisse der vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium (MKULNV NRW) beauftragten „Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen“, die im Februar 2014 veröffentlicht wurde: So gab es mit Stand 2012 im Regierungsbezirk Münster kein ausreichendes DK I-Volumen, mit dem die vorgeschriebene Entsorgungssicherheit von zehn Jahren sichergestellt werden könnte.

Bis zum Jahr 2030 ist jedoch schon allein im Regierungsbezirk Münster von einem Deponierungsbedarf zwischen 4,0 Mio. und 6,4 Mio. Tonnen für DK I-Abfälle auszugehen. Für Abfälle der Deponieklassen II und III wird der deutlich höhere Bedarf an Deponiekapazitäten darüber hinaus durch eine umfangreiche Analyse im Auftrag der AGR mbH belegt.



Planfeststellungsverfahren läuft in den kommenden Monaten an

Das notwendige abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen und auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten. Weiterhin werden im Rahmen verschiedener Immissionsprognosen für die Bereiche Geruch, Lärm und Luftschadstoffe die Auswirkungen der Erweiterung dargestellt. Zum Antrag zählt auch ein Verkehrsgutachten. Verfahrensführende Behörde wird die Bezirksregierung Münster sein.

Durch das Schaffen von Deponievolumen an bestehenden Standorten leistet die AGR einen relevanten Beitrag zur Entsorgungssicherheit in der Region und damit zu ihrem öffentlichen Auftrag in der Daseinsvorsorge.

Die Präsentation aus dem Scopingtermin, den die verfahrensführende Bezirksregierung Münster am 5. Juli 2017 in Herten durchführte, ist hier abrufbar.
 


Zwischenstand zum Planfeststellungsverfahren, 23.05.2016:

Unserem Grundsatz von Transparenz und Klarheit folgend, machen wir an dieser Stelle auch die Niederschrift über die „Besprechung gem. §5 UVPG zur Festlegung der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen“ öffentlich, diese ist hier abrufbar.
 


Aktualisierung 07.01.2016:

Am 28.01.2016 findet im Vorfeld des öffentlichen Verfahrens der so genannte Scoping-Termin zur o.g. Planung statt. Bei bestimmten Vorhaben sind Untersuchungen über die Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt gesetzlich vorgeschrieben.

Der Scoping-Termin dient gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens der von der AGR mbH im Rahmen des Antrages zu erarbeitenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU).

Dazu werden der Bezirksregierung Münster als zuständiger Behörde Unterlagen von der AGR zur Verfügung gestellt, die u. a. eine Beschreibung des Vorhabens beinhalten ebenso wie einen Vorschlag für den Untersuchungsrahmen der UVU. Der Untersuchungsrahmen bezieht sich auf die notwendigen Fachgutachten, den Untersuchungsraum sowie auch auf die Methodik und die Struktur der UVU.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung obliegt der Bezirksregierung Münster und wird – wenn die Deponieerweiterung planfestgestellt wird – Bestandteil der Planfeststellung.

 

Aktualisierung 25.08.2015:

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Klima sowie Mitarbeiter der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen informierten sich auf der Zentraldeponie Emscherbruch über die vorgesehene Anspassung. Wie auch in den Informationsrunden für die Nachbarschaft berichtete das AGR-Team hierbei ausführlich über das Planfeststellungsverfahren. Die Besucher nutzten anschließend das Angebot zur Standortbesichtigung.
 


Aktualisierung 29.04.2015:

In zwei Informationsveranstaltungen für Anwohner und Nachbarn der ZDE hat das AGR-Team die o.g. Planung am Freitag, 24.04.2015, 16:00 Uhr, und am Mittwoch, 29.04.2015, um 18:00 Uhr im direkten und persönlichen Austausch ausführlich erläutert und diskutiert. Dabei stand das Planfeststellungsverfahren im Mittelpunkt. Zuvor hatte die AGR die rund 600 Anlieger-Haushalte direkt informiert und zu den beiden Terminen eingeladen.
 


Information für Anwohner, Öffentlichkeit und Medien


Gelsenkirchen / Herten, 20. April 2015. Seit 1968 ist die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) in Gelsen­kirchen fester Bestandteil der Infrastruktur, mit der die Entsorgungssicherheit in der Region hergestellt wird. Sie wird auf Basis des gültigen Planfeststellungsbeschlusses und der entsprechenden Änderungsgenehmigungen von der AGR mbH betrieben.

Deponiert werden auf der ZDE heute Abfälle der Deponieklassen (DK) I bis III nach den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV). Im Nordosten des Geländes befindet sich derzeit noch ein Zwischenlager für Sonderabfälle, das bis 2017 zum etwa zweieinhalb Kilometer entfernt liegen­den Abfallkraftwerk RZR Herten verlegt wird. Durch die Verlagerung werden alle Sonderabfall-Transporte zwischen dem Zwischenlager an der ZDE und dem Abfallkraftwerk RZR Herten entfallen. Zugleich werden Ablagerungskapazitäten auf der ZDE frei.

Nach Verlegung des Zwischenlagers wird die Deponie in diesem Bereich um einen Abschnitt für DK I-Abfälle gemäß Deponieverordnung, dies sind z.B. Böden und Bauschutt, erweitert. Das Zusatzvolumen beträgt ca. 1,5 Mio. m³. Die AGR geht davon aus, dass dieser Schüttabschnitt innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre verfüllt und oberflächenabgedichtet sein wird – die Gesamtlaufzeit der ZDE wird durch die geplante Erweiterung nicht verlängert. Zudem werden keine weiteren Flächen in Anspruch genommen, sondern allein das bereits vorhandene Deponiegelände genutzt.

Die Notwendigkeit der Erweiterung ergibt sich auf Basis der Ergebnisse der vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium (MKULNV NRW) beauftragten „Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen“, die im Februar 2014 veröffentlicht wurde: So gab es mit Stand 2012 im Regierungsbezirk Münster kein ausreichendes DK I-Volumen, mit dem die vorgeschriebene Entsorgungssicherheit von zehn Jahren sichergestellt werden könnte – aus heutiger Sicht besteht für diese DK I-Abfälle lediglich noch für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren Entsorgungssicherheit. Bis zum Jahr 2030 ist jedoch schon allein im Regierungsbezirk Münster von einem Deponierungsbedarf für eine kumulierte Gesamtablagerungsmenge zwischen 4,0 Mio. Tonnen und 6,4 Mio. Tonnen auszugehen.

Das notwendige abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen und auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten. Weiterhin werden im Rahmen verschiedener Immissionsprognosen für die Bereiche Geruch, Lärm und Luftschadstoffe die Auswi­rkungen der Erweiterung dargestellt. Zum Antrag zählt auch ein Verkehrsgutachten. Verfahrensführende Behörde wird die Bezirksregierung Münster sein.

Durch das Schaffen von Deponievolumen an bestehenden Standorten leistet die AGR einen relevanten Beitrag zur Entsorgungssicherheit in der Region und damit zu ihrem öffentlichen Auftrag in der Daseinsvorsorge.

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