ENTSORGUNGSSICHERHEIT
Deponien dienen zur dauernden Ablagerung nicht mehr verwertbarer Abfälle.
Sie sind das letzte Glied in der Kette der Abfallentsorgung.
Die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) in Gelsenkirchen ist ein fester Bestandteil der Infrastruktur, mit der die Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle in der Region hergestellt wird. Sie wird auf Basis des gültigen Planfeststellungsbeschlusses und der entsprechenden Änderungsgenehmigungen von der AGR mbH betrieben.
Warum brauchen wir überhaupt Deponien?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Zweck dieses Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Ausgehend von diesem Grundsatz ist die Maßnahme zur Abfallbewirtschaftung auszuwählen, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl technische, wirtschaftliche als auch soziale Gesichtspunkte.
Die Abfallhierarchie laut Kreislaufwirtschaftsgesetz
Als Kernelement verankert das KrWG in § 6 eine fünfstufige Abfallhierarchie. Danach gilt grundsätzlich folgende Rangfolge unter den Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
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