05. März 2024
Bezirksregierung Münster erteilt Plangenehmigung
Durchführung eines Versuches zur Verpressung von künstlichen Mineralfasern auf der ZDE
Die Bezirksregierung Münster hat am 27. Februar 2024 die Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 S. 1 Nr.2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der 4. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) zur Durchführung eines Versuchs zur Verpressung von künstlichen Mineralfasern auf der Zentraldeponie Emscherbruch für die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH mit Sitz in Herten erteilt.
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- Durchführung eines Versuchs zur Verpressung von künstlichen Mineralfasern auf der ZDE