18. Januar 2024
Bezirksregierung Münster bestätigt Eingang der Anzeige von AGR
Anzeige für Durchführung von Erkundungsbohrungen des Schachtausbaus des Schachtes Graf Bismarck 7 erfolgt
Am 20.12.2023 hat die Bezirksregierung Münster den Eingang der von der AGR am 27.11.2023 eingereichten Anzeige gemäß § 35 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Durchführung von Erkundungsbohrungen des Schachtausbaus des Schachtes Graf Bismarck 7 bestätigt.
Aufgrund der Komplexität der vorliegenden Anzeigeunterlagen ist eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgt und die folgenden Stellen / Behörden haben die Anzeigeunterlagen zur Prüfung und Stellungnahme erhalten:
- Stadt Gelsenkirchen
- Geologischer Dienst NRW
- Dezernat 55 „Arbeitsschutz“ der Bezirksregierung Münster
- Abteilung 6 „Bergbau und Energie“ in NRW der Bezirksregierung Arnsberg
- RAG Aktiengesellschaft bzw. RAG Immobilien GmbH
Die auf Grundlage der Nebenbestimmung IV. 1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.09.2021 von AGR in den Anzeigeunterlagen beschriebene Durchführung von Erkundungsbohrungen des vorhandenen Schachtmauerwerkes sowie des Baugrundes im Bereich des Schachtkopfes der Schachtanlage Graf Bismarck 7 aus deren Ergebnissen das Konzept zur Sicherung der Schachtköpfe der beiden Schachtanlagen verifiziert werden soll, stellt nach Aussage der Bezirksregierung Münster keine wesentliche Änderung im Sinne des § 35 KrWG bzw. des § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dar.
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