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21. September 2023

Rechtliche Abnahme für Abfälle der Deponieklasse I erfolgt


Am 20.09.2023 hat die Bezirksregierung Münster die Schüttfelder 1 bis 3 im neu errichteten DKI-Bereich der ZDE gemäß § 5 DepV abfallrechtlich abgenommen. Somit können nunmehr wieder Abfälle der Deponieklasse I, im Wesentlichen mäßig belasteter Erdaushub, nicht recycelbarer Bauschutt, Aschen und Schlacken sowie vergleichbare mineralische Abfälle auf der ZDE abgelagert werden.