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11. Juni 2026

Anzeigebestätigung gemäß § 35 Abs. 4 KrWG zum Einbau von Abfällen mit künstlichen Mineralfasern (KMF) im DK II-Bereich der Deponie


Die AGR mbH hatte am 22. Mai 2026 den geplanten Einbau von verpressten / folierten KMF-Abfällen im DK II-Bereich der Deponie bei der Bezirksregierung Münster angezeigt.

KMF (Künstliche Mineralfasern) – darunter Glas-, Stein- und Mineralwolle – fallen vor allem bei Bau- und Sanierungsarbeiten sowie beim Rückbau alter Gebäude an. Die Ablagerung dieser Abfälle beansprucht viel Deponieraum. Deshalb sollen diese verpressten und folierten Abfälle zukünftig auch im DK II-Bereich abgelegt werden können.

Die Bezirksregierung Münster hat am 11. Juni 2026 die Anzeige gemäß § 35 Abs. 4 KrWG bestätigt.

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