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29. Mai 2026

Anzeige gem. § 35 Abs. 4 KrWG zum Einbau von KMF-Abfällen im DK II-Bereich der Zentraldeponie Emscherbruch


Die AGR mbH betreibt auf Basis der Planfestellungsbeschlüsse vom 6.12.1989 und 15.09.2021 die Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen.

KMF (Künstliche Mineralfasern) – darunter Glas-, Stein- und Mineralwolle – fallen vor allem bei Bau- und Sanierungsarbeiten sowie beim Rückbau alter Gebäude an. Die Ablagerung dieser Abfälle beansprucht viel Deponieraum. Deshalb sollen diese verpressten und folierten Abfälle zukünftig auch im DK II-Bereich abgelegt werden können. 

Die AGR mbH plant den Einbau von verpressten / folierten KMF-Abfällen im DK II-Bereich der Deponie und hat den Einbau von KMF-Abfällen im DK II-Bereich der Deponie gem. § 35 ABs. 4 KrWG bei der Bezirksregierung Münster angezeigt. Die Bezirksregierung Münster bearbeitet derzeit die Anzeige.

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