29. Mai 2026
Anzeige gem. § 35 Abs. 4 KrWG zum Einbau von KMF-Abfällen im DK II-Bereich der Zentraldeponie Emscherbruch
Die AGR mbH betreibt auf Basis der Planfestellungsbeschlüsse vom 6.12.1989 und 15.09.2021 die Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen.
KMF (Künstliche Mineralfasern) – darunter Glas-, Stein- und Mineralwolle – fallen vor allem bei Bau- und Sanierungsarbeiten sowie beim Rückbau alter Gebäude an. Die Ablagerung dieser Abfälle beansprucht viel Deponieraum. Deshalb sollen diese verpressten und folierten Abfälle zukünftig auch im DK II-Bereich abgelegt werden können.
Die AGR mbH plant den Einbau von verpressten / folierten KMF-Abfällen im DK II-Bereich der Deponie und hat den Einbau von KMF-Abfällen im DK II-Bereich der Deponie gem. § 35 ABs. 4 KrWG bei der Bezirksregierung Münster angezeigt. Die Bezirksregierung Münster bearbeitet derzeit die Anzeige.