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26. Juni 2025

Plangenehmigung gemäß §35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2. KrWG zur Änderung der Verkehrsführung auf der ZDE durch die Bezirksregierung Münster erteilt


Die AGR mbH hatte am 30. August 2024 eine Änderung der bisherigen Verkehrsführung bei der Bezirksregierung Münster beantragt, um einen optimierten, effizienten und reibungslosen Ablagerungsbetrieb zu gewährleisten.


Die Bezirksregierung Münster hat am 17. Juni 2025 die Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 für die Änderung der Verkehrswegeführung des Standorts gemäß Anlage 11. 2 des Antrags sowie die Errichtung und den Betrieb der folgenden Einrichtungen mit der jeweiligen Infrastruktur
• eine mobile Fahrzeugwaage (Output-Waage) im Bereich des vorhandenen Pförtnergebäudes (Plangenehmigung vom 11.08.1993), die Steuerung der Waage erfolgt über einen Arbeitsplatz im Pförtnergebäude,
• eine mobile Reifenwaschanlage und
• ein Trafo

erteilt.

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