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01. Juni 2023

Oberverwaltungsgericht weist Anwohnerklage ab

Entscheidung zum Planfeststellungsbeschluss zur Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) garantiert Entsorgungssicherheit in der Region


Herten, 01.06.2023 – Am heutigen Donnerstag hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, die Klage von vier Anwohnern der ZDE abzuweisen. Damit wurde die Entscheidung der Bezirksregierung Münster vom 15. September 2021 bestätigt, die Errichtung und den Betrieb der beantragten Deponieabschnitte auf der Zentraldeponie Emscherbruch letztmalig planfestzustellen.

 


 

Mit Hinblick auf eine vom Gesetzgeber geforderte mindestens zehnjährige Entsor-gungssicherheit besteht das dringende öffentliche Interesse, dass die AGR als Trägerin des Vorhabens und Betreiberin dieser Deponie die Nutzung von weiteren rund sechs Millionen Tonnen Ablagekapazität auf der ZDE auf Basis einer bestandskräftigen Planfeststellung realisieren kann. Diese Entscheidung garantiert neben Entsorgungs-sicherheit zudem die Investitionssicherheit zur Fortsetzung des bisherigen gesetzes- und genehmigungskonformen Betriebes der ZDE und trägt zusätzlich längerfristig zum Erhalt von Arbeitsplätzen über die AGR Gruppe hinaus bei.

Deponiestandorte leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge 
„Im bevölkerungsreichsten Ballungsraum in Deutschland sind wir auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Unzählige Straßen, Brücken und Gebäude, insbesondere der öffentlichen Hand, müssen dazu in den nächsten Jahren saniert werden. Projekte wie die Emscher-Renaturierung steigern zudem erheblich die Lebensqualität in der Region. Doch bei all diesen Maßnahmen fallen Bau- und Abbruchabfälle an, die trotz bereits sehr hoher Recyclingquoten in der Bauwirtschaft, vorschriftsgemäß auf Deponien abgelagert werden müssen. Daher ist es notwendig, dass wir bis zum bisher für Ende 2030 prognostizierten Schüttende auf der ZDE weiterhin im Dialog mit allen Beteiligten gemeinsam die Suche nach neuen Deponiestandorten intensivieren“, sagt Joachim Ronge, Vorsitzender der AGR Geschäftsführung.

Vier Anwohner der ZDE hatten im November 2021 Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster als zuständige Genehmigungsbehörde, eingereicht. Der Betrieb auf der ZDE kann durch die heutige Entscheidung bis zur Erreichung des in 2021 planfestgestellten Volumens unterbrechungsfrei fortgesetzt werden.
Weitere Informationen auch unter www.deponie.ruhr/zde sowie unter Pressemitteilung OVG: „Klage gegen die Erweiterung und Erhöhung der Zentraldeponie Emscherbruch erfolglos“

Zur schriftlichen Urteilbegründung siehe https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2023/20_D_377_21_AK_Urteil_20230601.html