11. März 2026
Antrag gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG zur Errichtung und Betrieb eines Monoabschnittes für spezifische Massenabfälle im DK-I-Bereich eingereicht
Die AGR Abfallentsorgungs‑Gesellschaft Ruhrgebiet mbH betreibt die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) auf Grundlage der Planfeststellungsbeschlüsse vom 06.12.1989 und 15.09.2021. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Kapazitätssituation auf der ZDE wird derzeit geprüft, inwieweit bestehende Ablagerungsbereiche entlastet und das verbleibende Deponievolumen weiterhin sachgerecht genutzt werden kann. Ziel ist es, die Entsorgungsaufgaben der AGR im Rahmen der bestehenden rechtlichen und technischen Vorgaben auch künftig zuverlässig wahrnehmen zu können.
In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, bestimmte Abfälle, die bislang in anderen Ablagerungsbereichen der ZDE entsorgt wurden, unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen (Anhang 3 Ziffer 2 DepV) künftig als spezifische Massenabfälle im Sinne des § 2 Nr. 34 DepV in einem gesonderten Monoabschnitt abzulagern. Die geplante Ablagerung soll in einem hierfür geeigneten Bereich der ZDE erfolgen. Für die verbleibende Restlaufzeit dieses Bereichs wird von einer maximalen Ablagerungsmenge von bis zu 40.000 t pro Jahr ausgegangen.
Am 11. März 2026 hat die AGR Abfallentsorgungs‑Gesellschaft Ruhrgebiet mbH bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG auf Errichtung und Betrieb eines solchen Monoabschnittes gestellt. Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist im weiteren Verfahren zu entscheiden.